Externer Inhalt
22955 Hoisdorf
0160/ 97 60 33 67
23730 Neustadt in Holstein
04561/ 51 71 43
24983 Flensburg-Handewitt
04608/ 972 29 70
23769 Fehmarn
0152/ 52 33 34 87
23554 Lübeck
0451/ 58 54 99 93
24214 Revensdorf bei Gettorf
04346/ 41 92 41
24340 Eckernförde
04351/ 76 72 76
24582 Wattenbek
04322/ 75 01 70
24568 Kaltenkirchen
04191/ 95 84 54
23611 Bad Schwartau
0451/ 28 35 54
23774 Heiligenhafen
04362/ 50 41 96
23774 Heiligenhafen
04362/ 907 00
23570 Lübeck-Travemünde
0173/ 660 05 44
24113 Kiel
0431/ 64 73 99 77
23730 Neustadt in Holstein
04561/ 64 50
23730 Neustadt in Holstein
04561/ 64 50
Heimathafen: Maasholm
Heimathafen: Heiligenhafen
Heimathafen: Burgstaaken auf Fehmarn
Heimathafen: Burgstaaken auf Fehmarn
Heimathafen: Heiligenhafen
Heimathafen: Heiligenhafen
23730 Neustadt in Holstein
04561/ 39 59 91
23730 Neustadt in Holstein
04561/ 39 59 91
24351 Damp Vogelsang-Grünholz
0175/ 483 16 53 oder 0157/ 52 61 42 90
23769 Fehmarn/Burgtiefe
0157/ 58 26 58 34
01. November bis 19.Dezember sowie 06. Januar bis Ende Februar von 16:00 Uhr bis 07:00 Uhr
Oktober bis Ende Februar ganztägig
Ganzjährig
01. November bis 19. Dezember sowie 06. Januar bis Ende Februar von 16:00 Uhr bis 7:00 Uhr
November bis März ganztägig,
April bis Oktober von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
November bis März ganztägig,
April bis Oktober von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Ganzjährig
Ganzjährig
23743 Grömitz
04562/ 71 56
23769 Fehmarn/Orth
0175/ 406 79 99
24114 Kiel
0431/ 220 20 80
23730 Neustadt in Holstein
0176/ 96 91 27 98
23769 Fehmarn OT Fehmarnsund
0171/ 198 22 50
23743 Grömitz
04562/ 20 90 34
Seebrücke Dahme
Folgendes gibt es zu beachten!
1. Die Angeln sind dabei so auszulegen, dass die Nutzung der Seebrücke zum Gemeingebrauch ständig gewährleistet ist!
2. Jegliche Verunreinigungen sind untersagt. Das Schlachten und Ausnehmen von Fischen auf der Seebrücke ist verboten!
3. Es muss natürlich außerhalb der Badezone geangelt werden!
4. Der Angelplatz muss sauber und ordentlich hinterlassen werden! Die Seebrücke darf nicht zu Schaden kommen während eines Angeltörns!
5. Der Fischereischein oder der Urlaubsfischereischein sowie die Fischereiabgabemarken müssen stets vorzeigbar sein! (Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit, müssen jedoch von einem Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.)
6. Die Einhaltung der tierschutz- und fischereirechtlichen Bestimmungen müssen stets gewährleistet werden!
Seebrücke Großenbrode
Folgendes gibt es zu beachten!
1. Die Angeln sind dabei so auszulegen, dass die Nutzung der Seebrücke zum Gemeingebrauch ständig gewährleistet ist!
2. Jegliche Verunreinigungen sind untersagt. Das Schlachten und Ausnehmen von Fischen auf der Seebrücke ist verboten!
3. Es muss natürlich außerhalb der Badezone geangelt werden!
4. Der Angelplatz muss sauber und ordentlich hinterlassen werden! Die Seebrücke darf nicht zu Schaden kommen während eines Angeltörns!
5. Der Fischereischein oder der Urlaubsfischereischein sowie die Fischereiabgabemarken müssen stets vorzeigbar sein! (Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit, müssen jedoch von einem Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.)
6. Die Einhaltung der tierschutz- und fischereirechtlichen Bestimmungen müssen stets gewährleistet werden!
Seebrücke Haffkrug
Folgendes gibt es zu beachten!
1. Die Angeln sind dabei so auszulegen, dass die Nutzung der Seebrücke zum Gemeingebrauch ständig gewährleistet ist!
2. Jegliche Verunreinigungen sind untersagt. Das Schlachten und Ausnehmen von Fischen auf der Seebrücke ist verboten!
3. Es muss natürlich außerhalb der Badezone geangelt werden!
4. Der Angelplatz muss sauber und ordentlich hinterlassen werden! Die Seebrücke darf nicht zu Schaden kommen während eines Angeltörns!
5. Der Fischereischein oder der Urlaubsfischereischein sowie die Fischereiabgabemarken müssen stets vorzeigbar sein! (Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit, müssen jedoch von einem Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.)
6. Die Einhaltung der tierschutz- und fischereirechtlichen Bestimmungen müssen stets gewährleistet werden!
Seebrücke Kellenhusen
Folgendes gibt es zu beachten!
1. Die Angeln sind dabei so auszulegen, dass die Nutzung der Seebrücke zum Gemeingebrauch ständig gewährleistet ist!
2. Jegliche Verunreinigungen sind untersagt. Das Schlachten und Ausnehmen von Fischen auf der Seebrücke ist verboten!
3. Es muss natürlich außerhalb der Badezone geangelt werden!
4. Der Angelplatz muss sauber und ordentlich hinterlassen werden! Die Seebrücke darf nicht zu Schaden kommen während eines Angeltörns!
5. Der Fischereischein oder der Urlaubsfischereischein sowie die Fischereiabgabemarken müssen stets vorzeigbar sein! (Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit, müssen jedoch von einem Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.)
6. Die Einhaltung der tierschutz- und fischereirechtlichen Bestimmungen müssen stets gewährleistet werden!
Seebrücke Neustadt in Holstein
Folgendes gibt es zu beachten!
1. Die Angeln sind dabei so auszulegen, dass die Nutzung der Seebrücke zum Gemeingebrauch ständig gewährleistet ist!
2. Jegliche Verunreinigungen sind untersagt. Das Schlachten und Ausnehmen von Fischen auf der Seebrücke ist verboten!
3. Es muss natürlich außerhalb der Badezone geangelt werden!
4. Der Angelplatz muss sauber und ordentlich hinterlassen werden! Die Seebrücke darf nicht zu Schaden kommen während eines Angeltörns!
5. Der Fischereischein oder der Urlaubsfischereischein sowie die Fischereiabgabemarken müssen stets vorzeigbar sein! (Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit, müssen jedoch von einem Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.)
6. Die Einhaltung der tierschutz- und fischereirechtlichen Bestimmungen müssen stets gewährleistet werden!
Seebrücke Niendorf
Folgendes gibt es zu beachten!
1. Die Angeln sind dabei so auszulegen, dass die Nutzung der Seebrücke zum Gemeingebrauch ständig gewährleistet ist!
2. Jegliche Verunreinigungen sind untersagt. Das Schlachten und Ausnehmen von Fischen auf der Seebrücke ist verboten!
3. Es muss natürlich außerhalb der Badezone geangelt werden!
4. Der Angelplatz muss sauber und ordentlich hinterlassen werden! Die Seebrücke darf nicht zu Schaden kommen während eines Angeltörns!
5. Der Fischereischein oder der Urlaubsfischereischein sowie die Fischereiabgabemarken müssen stets vorzeigbar sein! (Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit, müssen jedoch von einem Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.)
6. Die Einhaltung der tierschutz- und fischereirechtlichen Bestimmungen müssen stets gewährleistet werden!
Seebrücke Pelzerhaken
Folgendes gibt es zu beachten!
1. Die Angeln sind dabei so auszulegen, dass die Nutzung der Seebrücke zum Gemeingebrauch ständig gewährleistet ist!
2. Jegliche Verunreinigungen sind untersagt. Das Schlachten und Ausnehmen von Fischen auf der Seebrücke ist verboten!
3. Es muss natürlich außerhalb der Badezone geangelt werden!
4. Der Angelplatz muss sauber und ordentlich hinterlassen werden! Die Seebrücke darf nicht zu Schaden kommen während eines Angeltörns!
5. Der Fischereischein oder der Urlaubsfischereischein sowie die Fischereiabgabemarken müssen stets vorzeigbar sein! (Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit, müssen jedoch von einem Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.)
6. Die Einhaltung der tierschutz- und fischereirechtlichen Bestimmungen müssen stets gewährleistet werden!
Seebrücke Scharbeutz
Folgendes gibt es zu beachten!
1. Die Angeln sind dabei so auszulegen, dass die Nutzung der Seebrücke zum Gemeingebrauch ständig gewährleistet ist!
2. Jegliche Verunreinigungen sind untersagt. Das Schlachten und Ausnehmen von Fischen auf der Seebrücke ist verboten!
3. Es muss natürlich außerhalb der Badezone geangelt werden!
4. Der Angelplatz muss sauber und ordentlich hinterlassen werden! Die Seebrücke darf nicht zu Schaden kommen während eines Angeltörns!
5. Der Fischereischein oder der Urlaubsfischereischein sowie die Fischereiabgabemarken müssen stets vorzeigbar sein! (Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit, müssen jedoch von einem Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.)
6. Die Einhaltung der tierschutz- und fischereirechtlichen Bestimmungen müssen stets gewährleistet werden!
Seebrücke Weissenhäuser Strand
Folgendes gibt es zu beachten!
1. Die Angeln sind dabei so auszulegen, dass die Nutzung der Seebrücke zum Gemeingebrauch ständig gewährleistet ist!
2. Jegliche Verunreinigungen sind untersagt. Das Schlachten und Ausnehmen von Fischen auf der Seebrücke ist verboten!
3. Es muss natürlich außerhalb der Badezone geangelt werden!
4. Der Angelplatz muss sauber und ordentlich hinterlassen werden! Die Seebrücke darf nicht zu Schaden kommen während eines Angeltörns!
5. Der Fischereischein oder der Urlaubsfischereischein sowie die Fischereiabgabemarken müssen stets vorzeigbar sein! (Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit, müssen jedoch von einem Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.)
6. Die Einhaltung der tierschutz- und fischereirechtlichen Bestimmungen müssen stets gewährleistet werden!