Lust auf mehr Wassersport?

Dorschfang in der Ostsee 2019

Die Meldungen zum Dorschfangverbot in der Ostsee sorgen aktuell für viel Aufregung auch bei den Anglern in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Der aktuelle Stand ist der folgende:
Die Freizeitangler sind von dem Fangverbot nicht betroffen, weder in Schleswig-Holstein noch in Mecklenburg-Vorpommern! Das Dorschfangverbot bezieht sich lediglich auf die gewerbliche Fischerei und auch dort gibt es Ausnahmen. An unseren Küsten gilt weiterhin das Baglimit von 7 Dorschen pro Angler pro Tag. Dies gilt mindestens bis zum 31. Dezember 2019. Es darf also weiterhin an der schleswig-holsteinischen Küste auf Dorsch geangelt werden.

Erklärung:
In den grünen Schraffierungen auf der untenstehenden Karte siehst du die westliche Ostsee mit den ICES Subdivisionen 22- 24. Dort gilt das Baglimit von 7 Dorschen pro Angler pro Tag.
In den roten Schraffierungen gilt das Dorschfangverbot (Subdivisionen 25 und 26 inkl. Subdivision 24) für die gewerbliche Fischerei. Die Freizeitfischerei ist in 2019 weder in der westlichen noch in der östlichen Ostsee von der Schließung der Dorschfischerei betroffen.

In Gebiet 24 (Arkonasee, teil der westlichen Ostsee) würde das Verbot übrigens auch gar keinen Sinn machen, weil das Thünen-Institut davon ausgeht, dass fast alle hier von Anglern gefangenen Dorsche, Westdorsche sind. Eine Beschränkung zum Schutz der Ostdorsche hätte also keinen positiven Effekt.

 

 

 

Übersicht der ICES-Gebiete

An dieser Stelle auch vielen Dank an das Thünen-Institut für die Freigabe zur Verwendung der Karte.