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(Urlauber-)Fischereischein & Fischereiabgabe - das gibt es zu beachten

Fischereischeinpflicht

In Schleswig-Holstein besteht grundsätzlich und unabhängig vom jeweils beangelten Gewässer Fischereischeinpflicht. Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in vollem Umfang anerkannt. Personen ohne Fischereischein können einen Urlauberfischereischein beantragen, der 28 Tage gilt und einmal im Jahr für weitere 28 Tage verlängert werden kann. Der Urlauberfischereischein kostet bei Bezug über den Onlinedienst 38,00 Euro und bei Ausstellung in der örtlichen Behörde 50,00 Euro jeweils für die Erstausstellung (inklusive der Fischereiabgabe für das laufende Jahr) sowie 18,00 Euro (Onlinedienst) bzw. 30,00 Euro (örtliche Behörde) für die einmalige Verlängerung.

Ausnahmen: An gewerblichen Angelteichen und auf kommerziellen Angelkuttern besteht keine Fischereischeinpflicht, sofern der gewerbliche Anbieter über eine entsprechende Aufsichtsführung die Einhaltung tierschutz- und fischereirechtlicher Bestimmungen gewährleisten kann beziehungsweise will (bitte sprich den jeweiligen Anbieter an, ob er von dieser Kann-Bestimmung Gebrauch macht). Für Kinder unter 14 Jahren besteht keine Fischereischeinpflicht. Sie müssen beim Angeln von einem Fischereischeininhaber (nicht Urlauberfischereischeininhaber) beaufsichtigt werden.

Wo und wie kannst du einen Fischereischein für Schleswig-Holstein erwerben?

Es gibt zwei Wege zur Vorbereitung auf den Erwerb eines Fischereischeins für Schleswig-Holstein (auch Angelschein genannt) – Präsenz- oder Online-Lehrgänge. Ein Präsenzkurs beinhaltet insgesamt 30 Stunden à 45 Minuten pro Einheit und wird meistens innerhalb von 3 Tagen durchgeführt. Bei einem Online-Lehrgang kann der Nutzer flexibler und selbstständig lernen, die Dauer ist demnach von dem Teilnehmer abhängig.

Die vorbereitende theoretische Ausbildung auf die Prüfung zum Erwerb des Fischereischeins wird empfohlen, ist aber rechtlich nicht zwingend notwendig. Seit dem 01. Oktober 2025 ist in Schleswig-Holstein die Teilnahme an einem Praxistag verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme an einer Fischereischeinprüfung. Die theoretische Prüfung wird mit 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Die Prüfungsgebühren liegen für Erwachsene bei 50,00 Euro und für Kinder bei 30,00 Euro. Die von der obersten Fischereibehörde beliehenen Fischereiverbände führen unter Aufsicht des Landes Schleswig-Holstein die Fischereischeinprüfung durch. Mit dem Zugangscode, den der Teilnehmer nach bestandener Prüfung erhält, kann man entweder unter Nutzung eines Onlinedienstes oder bei seiner zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde einen Fischereischein beantragen. Dieser wird als digitales Dokument sofort aus- bzw. zugestellt und zusätzlich einige Tage später als Scheckkarte nach Hause zugesandt.

Prüfungsfächer zum Erwerb eines Fischereischeins:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde
  • Natur-, Tier- und Umweltschutz
  • Hege- und Gewässerkunde
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde

Fischereiabgabepflicht

In Schleswig-Holstein muss jeder Angler die Fischereiabgabe entrichten. Dies gilt auch dann, wenn im Heimatbundesland bereits eine Fischereiabgabe entrichtet wurde. Die Fischereiabgabe kostet pro Kalenderjahr 18,00 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr des Landes von 2,00 Euro je Kalenderjahr. Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe bei einer örtlichen Ordnungsbehörde oder bei der Außenstelle der Fischereiaufsicht wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 8,00 Euro je Vorgang erhoben (unabhängig davon, für wie viele Jahre Abgabe gezahlt wird). In der Summe aus Abgaben und Gebühr kostet die Fischereiabgabe dann beim Behördenbesuch 28,00 Euro für ein Kalenderjahr. Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe über den Onlinedienst kostet die Fischereiabgabe 20,00 Euro pro Kalenderjahr.

Wo kannst du einen Urlauberfischereischein beantragen und die Fischereiabgabe entrichten?

  • In allen örtlichen Ordnungsämtern und Bürgerbüros sowie ggf. Hafenämtern
  • In den Außenstellen des Landesamtes für Landwirtschaft, nachhaltige Landentwicklung, Abt. Fischerei, des Landes in Kappeln, Kiel, Heiligenhafen und Travemünde
  • Online*

*Die Fischereiabgabe oder der Urlauberfischereischein können online ausschließlich per Kreditkarte bezahlt werden, der Ausdruck der Dokumente ist nach erfolgreichem Bezahlvorgang sofort möglich. Ferner ist es auch zulässig, die digitalen Dokumente ausschließlich auf dem Smartphone mitzuführen und vorzuzeigen - ein Ausdruck ist nicht erforderlich. Eine Bezahlmöglichkeit mittels Lastschrift oder andere Bezahlformen sind derzeit leider nicht verfügbar. Für den Kauf eines Urlauberfischereischeins sowie die Entrichtung der Fischereiabgabe sind eine vorherige Registrierung und Einrichtung eines Serviceskontos Plus (Nutzung der eID des Personalausweises und der Ausweis-App des Bundes)erforderlich.