Mindestmaß, Schonzeit sowie aktuelle Anpassungen und Aufhebungen
für Hauptzielfischarten an der schleswig-holsteinischen Ostsee:
Grundsätzlich gelten für die Fischarten per Gesetz und Verordnung Mindestmaße und Schonzeiten. Diese werden entsprechend der ökologischen Rahmenbedingungen jährlich angepasst beziehungsweise zeitweise aufgehoben.
45 cm
Aalmutter: 23 cm
Aalmutter: 15. Sept. - 31. Jan.
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Alle Angaben ohne Gewähr
Aktuelle Gesetze und Verordnungen für die Fischerei in Küsten- und Binnengewässern findest du hier.