Mindestmaß, Schonzeit sowie aktuelle Anpassungen und Aufhebungen
für Hauptzielfischarten an der schleswig-holsteinischen Ostsee:
Grundsätzlich gelten für die Fischarten per Gesetz und Verordnung Mindestmaße und Schonzeiten. Diese werden entsprechend der ökologischen Rahmenbedingungen jährlich angepasst beziehungsweise zeitweise aufgehoben.

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Ganzjährig
Die Freizeitfischerei auf Europäischen Aal in allen Lebensstadien ist in der Ostsee ganzjährig EU-rechtlich verboten.
Alle Angaben ohne Gewähr
Aktuelle Gesetze und Verordnungen für die Fischerei in Küsten- und Binnengewässern findest du hier.