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Mindestmaß, Schonzeit sowie aktuelle Anpassungen und Aufhebungen

für Hauptzielfischarten an der schleswig-holsteinischen Ostsee:

Grundsätzlich gelten für die Fischarten per Gesetz und Verordnung Mindestmaße und Schonzeiten. Diese werden entsprechend der ökologischen Rahmenbedingungen jährlich angepasst beziehungsweise zeitweise aufgehoben.

Fischart

Aal
Mindestmaß (Schonmaß):

-

Schonzeit:

Ganzjährig

Aktuelle Anpassungen und Aufhebungen:

Die Freizeitfischerei auf Europäischen Aal in allen Lebensstadien ist in der Ostsee ganzjährig EU-rechtlich verboten.

Alle Angaben ohne Gewähr

Aktuelle Gesetze und Verordnungen für die Fischerei in Küsten- und Binnengewässern findest du hier.